Vernehmlassungen und Weiterentwicklung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV)

Das Jahr 2024 stand für JardinSuisse im Zeichen zahlreicher Vernehmlassungen, bei denen sich der Unternehmerverband konsequent für die Interessen der Grünen Branche eingesetzt hat. Mit klaren und sachkundigen Stellungnahmen konnte er wichtige Anliegen der Branche einbringen und zukunftsgerichtete Lösungen mitgestalten.

Engagement und Entwicklung

Ein zentrales Thema war die Stellungnahme zum Entwurf der CO2-Verordnung, in der JardinSuisse für praxisnahe und wirtschaftlich tragbare Massnahmen plädierte. Zudem setzte sich der Verband intensiv mit dem Interkantonalen Merkblatt für das Befüllen, Spülen und Reinigen von Pflanzenschutz-Spritzgeräten ausserhalb der Landwirtschaft auseinander und sprach sich für klare, umsetzbare Regelungen aus.

Auch die parlamentarische Initiative «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» wurde aktiv begleitet, ebenso die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts. In der Änderung der Raumplanungsverordnung setzte der Verband sich für Lösungen ein, die den Anforderungen der Gärtnerbranche Rechnung tragen. Darüber hinaus brachte JardinSuisse seine Expertise in die Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und die Revision der Gebührenverordnung BLV ein, um faire Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Neuer GAV bis 2026

2025 tritt ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft, gültig bis Ende 2026. Er ist Resultat von Verhandlungen mit dem Sozialpartner Grüne Berufe Schweiz (GBS) und beinhaltet die Entschädigung von Fahrzeiten bei auswärtiger Arbeit sowie die Reduktion der Jahresarbeitszeit um 26 Stunden in den Fachrichtungen Baumschulen, Zierpflanzen, Stauden sowie im gärtnerischen Detailhandel.